Geschichte


Die französische Revolution brachte 1798 die Volkssouverenität und die Rechtsgleichheit für alle Ortsbürger. Erst die Kantonsverfassung von 1831 und das Gemeindegesetz von 1833 trennte die Burger- und Einwohnergemeinde. Die politischen Angelegenheiten wurden den Einwohnergemeinden (der Gesamtheit der Einwohner, inklusive der Burger) übertragen, während die Burgergemeinden für die Verwaltung ihrer Gemeinde- und Armengüter zur Unterstützung ihrer Bedürftigen zuständig waren. Problematisch war die Aufteilung des Gemeindevermögens, das bisher ausschliesslich bei den Burgern lag.

Im Jahr 1860 schlossen sich die Einwohner- und die Burgergemeinde zur gemischten Gemeinde Wahlern zusammen. Der Beschluss zur Trennung und Rückführung in zwei selbstständige Gemeinden wurde an der Gemeindeversammlungen vom 2. Dezember 2002 und an der ausserordentlichen Burgerversammlung vom 22. November 2002 gefällt.